Einzelpraktika im Rahmen beruflicher Integrations- und Rehabilitationsmaßnahmen

  • sind nur im spezifischen Einzelfall und nur auf ausdrückliche vorherige Anfrage und in enger Absprache mit der Agentur für Arbeit oder einem Integrationsfachdienst (IFD), ... möglich
  • Voraussetzungen, Dauer und Begleitung werden individuell zwischen Praktikant*in, dem Maßnahmeträger und der Regenbogenschule vereinbart
  • Erforderlich ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (die Kosten werden nicht von der Regenbogenschule übernommen)