Informationen zum AO-SF*

(für Eltern von Einschulungskindern, gilt ähnlich für Schulwechsler*innen/Seiteneinsteiger*innen, ggf. mit verändertem Zeitplan, ...)

 

 - Eltern-Infotermine für Einschulungskinder und ggf. Schulwechsler finden regelmäßig in der Regenbogenschule statt (siehe: Termine). - 

Der Ablauf eines AO-SF zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs orientiert sich i.d.R. an folgendem Ablauf:


Anmeldung in der Grundschule:
Die Anmeldung sollte erfolgen  zum üblichen Termin der örtlichen Grundschule (~ Nov.).
Eltern: Auffälligkeiten/Defizite/Fördermaßnahmen deutlich ansprechen, zum Anmeldetermin einige aktuelle aussagekräftige schriftliche Unterlagen mitnehmen (Berichte von KiTa Heilpäd. Hort / Kinderarzt / Physiotherapie / SPZ / …).
Ein Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird mit den Eltern verabredet und begründet.
Die Grundschule teilt Schulamt einen möglichen sonderpädagogischen Förderbedarf mit.

Schulamt:
Das Schulamt entscheidet/leitet ein Verfahren (= AO-SF) zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Festlegung des Förderortes ein.
Die Eltern erhalten eine schriftliche Information über die Verfahrenseinleitung (~ Dez./Jan.).
Das Schulamt gibt den Gutachtenauftrag an die Grundschule und an eine Förderschule (mit dem mutmaßlichen Förderschwerpunkt), beteiligt (möglichst) auch das Gesundheitsamt.

Förderschule:
Ein/e FörderschullehrerIn bekommt den Auftrag und verabredet (gemeinsam mit GrundschulkollegIn) mit den Eltern die einzelnen Verfahrensschritte und Termine (~ Dez.-Jan.).
Aus den Unterlagen, den Berichten der Eltern, einer Beobachtung/ggf. auch Testung des Kindes, dem Bericht des Gesundheitsamts, usw. wird eine Empfehlung formuliert:
Es besteht ein / kein Förderbedarf.
Es besteht Förderbedarf mit Schwerpunktsetzung/en .....
Die Förderung kann im GL / sollte in einer Förderschule erfolgen.
Die Eltern geben hierzu eine eigene Stellungnahme ab, diese wird schriftlich aufgenommen:
stimmen der Empfehlung zu oder
haben eine andere Vorstellung;
Die Empfehlung mit den Unterlagen wird zum Schulamt geschickt (~ Feb./März).

Schulamt:
Der Schulaufsichtsbeamte entscheidet, ggf. nach Anhörung der Eltern (~ März).
Eine entsprechende Verfügung wird an die Eltern und die beteiligten Schulen geschickt (Rechtsmittel ist möglich).


Schulaufnahme, sonderpädagogische Förderung:
Entsprechend der Verfügung werden die nächsten konkreten Schritte zur Vorbereitung der Einschulung verabredet und durchgeführt.
Die Eltern melden ihr Kind an der jeweiligen Schule, z.B. Regenbogenschule, an (~ März / April).
Die weiteren Schritte für die Einschulung werden verabredet.
Es gibt einen gemeinsamen Elterninfo-Abend (~ Mai).
Die neuen SchülerInnen treffen sich zum ersten Mal in der Schule (~ Juni, vorm.).

 


*  AO-SF: = Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung